Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefer- und Kaufverträge zwischen der Firma BSSE GmbH und dem Besteller. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und insofern der schriftlichen Zustimmung der Firma BSSE GmbH.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei der Lieferung jeweils gültigen Nettopreise, ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    Wünscht der Besteller Versicherung, bzw. Lieferung an seinen Sitz, so trägt der Besteller auch das daraus resultierende Risiko und die daraus entstehenden Kosten für Transport, Verpackung, Porto usw.

  3. Mit der Bereitstellung des Kauf- und Liefergegenstandes durch die Firma BSSE GmbH in ihren Geschäftsräumen zum Zwecke der Abholung durch den Besteller, hat die Firma BSSE GmbH ihre Leistungs- und Lieferungspflicht erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Liefergegenstand an den Besteller geliefert wird. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Verladung der Ware in der Versandstelle der Firma BSSE GmbH oder in ihren Geschäftsräumen auf den Besteller über, unabhängig, ob die Firma BSSE GmbH oder ein Dritter die Lieferung durchführt.

  4. Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt sind, Die Lieferfrist beginnt, sofern nicht ein Fristtermin genannt ist, frühestens mit dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande gekommen ist und alle technischen Fragen als Voraussetzung der Lieferung einschließlich des Zustandekommens eines etwaigen Leasingvertrages durch eine Leasing­gesellschaft und der dortigen Zahlungsbedingungen geklärt sind. Wird ein verein­barter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Besteller der Firma BSSE GmbH schriftlich nochmals eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist innerhalb von acht Tagen und nur schriftlich durch Einschreiben mit Rückschein zulässig. Schadensersatzansprüche jeder Art, wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung, sind ausgeschlossen.

  5. Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so kann die Firma BSSE GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall kann die Firma BSSE GmbH entweder ohne Nachweis eines Schadens 30 % des Kaufpreises als Schadensersatz oder Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen.

  6. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbar­tem Liefer-/Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheb­lich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

  7. Rechnungen sind sofort nach Empfang zur Zahlung fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Der Besteller kommt gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Schuld­verhältnissen, die wiederkehrende Geldleistungen zum Gegenstand haben, gilt § 284 Abs. 2 BGB. Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens und weiterer Schadensersatzansprüche bleibt der Firma BSSE GmbH unbenommen. Gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der Firma BSSE GmbH kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Bestellers kann grundsätzlich nicht ausgeübt werden, es sei denn, es liegen Mängel an der gelie­ferten Sache vor. In diesem Fall kann das Zurückbehaltungsrecht nur in dem Umfang ausgeübt werden, welcher dem Betrag entspricht, der für die Beseitigung des Mangels aufzuwenden ist.

  8. Die Firma BSSE GmbH behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller der Firma BSSE GmbH aus den Geschäftsverbindungen zu dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor. Der Besteller hat der Firma BSSE GmbH jede Beeinträchtigung der Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unverzüglich mitzu­teilen. Solange der Liefergegenstand unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Besteller den Gegenstand nur mit Zustimmung der Firma BSSE GmbH weiterveräußern oder an Dritte übertragen. In jedem Fall tritt der Besteller seine Ansprüche gegen den Dritten aus dem Übertragungsgeschäft an die Firma BSSE GmbH ab. Befindet sich der Besteller mit seiner Zahlung im Verzug, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Darüber hinaus ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort in ihren Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck ist der Besteller auch verpflichtet, der Firma BSSE GmbH jede Veränderung des Standortes des gelieferten Gegenstandes mitzuteilen. Auch ein Verstoß gegen diese Verpflichtung rechtfertigt die sofortige Besitzergreifung der Ware durch die Firma BSSE GmbH. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller die Firma BSSE GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Firma BSSE GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der Firma BSSE GmbH hinzuweisen.

  9. Die Firma BSSE GmbH haftet nur für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und der Garantiebedingungen der von der Firma BSSE GmbH zu vertretenden Herstellerwerke während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes. Für die Gewährleistung der gelieferten Ware durch die Firma BSSE GmbH ist also grundsätzlich zunächst die Garantie des Herstellerwerkes Grundlage und verbindlich vereinbart. Im Übrigen hat der Besteller lediglich Anspruch auf Nachbesserung, kann jedoch Wandlung verlan­gen, wenn die dreimal wiederholte Nachbesserung wegen desselben Mangels an der gelieferten Ware erfolglos war. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Besteller weder Minderung, Schadensersatz noch Ersatzlieferung verlangen.
    Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Auslieferung der Ware und bei verborgenen Mängeln innerhalb von einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich geltend gemacht wer­den. Die Gewährleistung betrifft nicht den Ersatz von Verschleißmaterialien sowie die Wartung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Benutzung der gelieferten Ware. Diese Wartungsarbeiten sind grundsätzlich vom Besteller zu bezahlen. Im Übrigen sind alle Schadensersatzansprüche gegen die Firma BSSE GmbH, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Mangelfolgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen.

  10. Entstehen nach Annahme der Bestellung durch die Firma BSSE GmbH begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Scheckzahlung geht die, Ware erst mit der Unwiderruflichkeit der Scheckeinlösung in das Eigentum des Bestellers über. Kommt ein zu vermitteln­der Leasingvertrag zwischen dem Besteller und der Leasinggeberin aus einem Grunde nicht zustande, den der Besteller zu, vertreten hat, ist er dennoch an die Bestellung gebunden. Er ist sodann verpflichtet, die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Verweigert er die Erfüllung des Vertrages, ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 30% des Kaufpreises (Bestellsumme) als Schadensersatz zu verlangen. Der Ersatzbetrag ist sodann ab dem Datum des Eingangs der Bestellung ruft 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. War die Ware bereits ausgeliefert, gilt zudem Nr.10 der AGBs. Für den Fall einer Teilzahlungsvereinbarung nach Ablehnung des Abschlusses eines Leasingvertrages durch die Leasinggeberin wird schon jetzt ein Zuschlag von 10% auf die Bestellsumme als Finanzierungsaufwand vereinbart. Zudem ermächtigt der Besteller die Firma BSSE GmbH schon jetzt widerruflich, die jeweiligen Teilzahlungsbeträge von dem Konto des Bestellers im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Die Teilzahlungen haben jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, von Vertrag zurückzutreten und 30% der Bestellsumme als Schadensersatz zu verlangen. Zudem gilt in diesem Falle Nr.10 der AGBs. Der Schadensersatzbetrag ist entsprechend der vorbenannten Regelung zu verzinsen: Falls die Ware bereits geliefert ist, ist die Firma BSSE im Falle der Ausübung der Rücktrittsrechts berechtigt, diese sofort wieder in Besitz zu nehmen.

  11. Für den Fall, dass es zu einem wirksamen Vertragsabschluß zwischen der Firma BSSE GmbH und dem Besteller nicht kommt, oder eine der Parteien vom Vertrag zurücktritt oder sonst wie die gegenseitig gewährten Leistungen zurückzugeben sind, wird vereinbart, dass hin Falle der Benutzung der gelieferten Ware durch den Besteller dieser an die Firma BSSE GmbH eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, die sich wie folgt bemisst:

    a) Bei Fotokopiergeräten, die ein unbeschädigtes Zählwerk aufweisen, sind 0,02 Promille des Kaufpreises für jede gefertigte Kopie zu zahlen.

    b) Bei Fotokopiergeräten ohne Zählwerk oder soweit sich der Zählerstand nicht kontrollieren lässt und bei anderen Geräten, sind pro Tag 0,1% des Kaufpreises zu zahlen.Darüber hinaus ist die Firma BSSE GmbH berechtigt, dem Besteller die Kosten für die laufende Wartung und Reparaturen zu berechnen. Die Firma BSSE GmbH ist auch berechtigt, Ersatz für evtl. Verschlechterungen oder den Untergang der Ware zu verlangen.

  12. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Soweit beide Parteien Vollkaufleute sind, wird das Amtsgericht Hanau am Main als örtlich und sachlich zuständig vereinbart. Die Firma BSSE GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

    Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit der Firma BSSE GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit deren schriftlicher Zustimmung.